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cct coaching - consulting -training
gundolf d. röder
Hauke-Haien-Weg 29
22149 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 - 668 54 408
E-Mail: info@cct-roeder.de
Ust.Ident.: DE 211 88 5666
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
cct coaching - consulting - training
Vertragsgestaltung:
Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und cct coaching - consulting - training über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der
Schriftform. Ergänzend gelten die eventuell gesonderten Geschäftsbedingungen für Trainer von cct coaching - consulting - training, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher
Bestandteil des Vertrages. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer von cct coaching - consulting - training haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers.
Leistungen des Trainers:
Der/die Trainer von cct coaching - consulting - training erbringt/erbringen seine/ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel der
Trainerleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im Einzelnen festgelegt. Der Trainer von cct coaching - consulting - training erbringt Leistungen insbesondere in
Form von Konzeptionen, PE-Konzepten, Trainingsseminaren, Beratung, Coaching und Konsultationen. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht
statt.
Honorare und Kosten:
Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich. Ein Tageshonorar von cct coaching - consulting - training wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen
und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Zusätzlich und nach Absprache mit
dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u.a., wenn so vereinbart. Für Seminare am Wochenende und/oder
an gesetzlichen Feiertagen können besondere Honorarvereinbarungen getroffen werden. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden nach Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Bei Neukunden kann eine Vorabzahlung vereinbart werden.
Honorare sind bei Beendigung des Trainingsauftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen und innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
Sicherung der Leistungen:
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den
Auftraggeber bedarf der vorherigen mündlichen, oder gegebenenfalls schriftlichen Einwilligung des Trainers. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet. Der Auftraggeber
sichert
zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Der Auftraggeber informiert den Trainer von cct
coaching - consulting - training vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine
verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt. Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritter in Auftrag gegeben werden, ist dem
Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Der Trainer von cct coaching - consulting
- training verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Der Trainer trifft die Auswahl
von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Trainer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer wird deren Auswahl ausschließlich im
Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen. Der Trainer von cct coaching - consulting - training ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des
Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer der cct coaching - consulting - training wegen höherer Gewalt,
Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die
Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, einen Alternativtermin im Zeitraum eines
Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind
bei Absagen innerhalb von 10 Monaten vor der Trainingsdurchführung 50 % bis zu 6 Monaten 75 % und bis zu 3 Monaten vorher 100 % des Honorars zuzüglich Kosten gemäß des vereinbarten Honorars zu
zahlen. Das vom Trainer bereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der gemeinsamen Absprachen zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Bedingungen:
Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer von cct coaching - consulting - training unwirksam sein oder
werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der
weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Trainers von cct coaching -
consulting - training (Hamburg), falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.
Stand: April 2024
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Quelle: eRecht24